Gewässer
Das Angeln mit Futterkorb bzw. Futterspirale ist untersagt, da diese Methode als Anfüttern definiert wurde.
Das Parken der Fahrzeuge ist nur auf der dafür vorgesehenen Fläche gestattet. Eine Kopie der hinteren Innenseite des Erlaubnisscheines ist sichtbar ins Fahrzeug zu legen.
Rothbächer Teich
Gew.-Nr. : C01-100
Größe : 2,8 ha
Besatz : Karpfen, Hecht, Schleie, Barsch, Plötze Eisangeln ist verboten!
Nachtangeln ist nur als angemeldete Gruppe möglich !
zurück zurück